Künstliche Intelligenz
Post zum Freitag: (sourveräne) Rechenzentren, Senioren-Smart-Home, Android-Tipps
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
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überall begegnen mir Nachrichten über neue Rechenzentrumsprojekte, in aller Regel gemessen in Megawatt statt in Megaflops. Das hat mich zunächst gewundert, denn eigentlich kaufen wir Server doch wegen ihrer Rechenleistung. Mein Kollege Christof Windeck erklärt in seinem Hintergrundartikel sehr anschaulich, warum die Angabe der elektrischen Anschlussleistung tatsächlich die ehrlichere Kennzahl ist. Über die 20- bis 30-jährige Lebensdauer eines Rechenzentrums kann sich die darin verbaute Rechenleistung locker verdreißigfachen, während Stromversorgung und Kühlung weitgehend gleich bleiben – ganz abgesehen davon, dass viele Herstellerangaben zur theoretischen Spitzenleistung ohnehin mit Vorsicht zu genießen sind.
Wo ich gerade bei großen Infrastrukturen bin: Rund 70 Prozent des europäischen Cloud-Markts liegen in den Händen US-amerikanischer Anbieter, die dem US Cloud Act unterliegen – auch wenn ihre Server in Frankfurt am Main stehen. Unser Hintergrundartikel zeigt, wie sich moderne KI-Funktionen auf europäischer Infrastruktur betreiben lassen, ohne dabei die digitale Souveränität an der Garderobe abzugeben. Von Hetzner über Mistral AI bis BunnyCDN gibt es inzwischen ein vollständiges Ökosystem – und nebenbei lassen sich beachtliche Kosten sparen.
Wer seinen Speicher dann selbst in der Hand behalten möchte, dem empfehle ich einen ausführlichen Praxisartikel zu CephFS, dem lange unterschätzten Dateisystem-Bruder von RBD und RADOS Gateway. Er beleuchtet, wie sich CephFS heute produktiv betreiben und sinnvoll skalieren lässt. Mit ausgereifter MDS-Architektur, zuverlässigem Failover und Techniken wie Subtree Partitioning oder Pinning ist CephFS endgültig dem Experimentierstatus entwachsen.
Vom Rechenzentrum geht es eine Etage kleiner – ins Wohnzimmer. Vielleicht kennen Sie das von Ihren Eltern oder Großeltern: Das Telefon wird überhört, die Türklingel ignoriert, und die Frage, ob der Herd wirklich aus ist, hält sie nachts wach. Unser Bauprojekt „hOma“ stellt eine Schaltzentrale vor, die genau hier helfen soll. Mit einem XIAO ESP32C6, fünf NeoPixel-LEDs und ein paar Tastern entsteht eine unauffällige Wanddekoration, die wichtige Ereignisse im Smart Home visuell meldet und per Knopfdruck quittiert werden kann – ganz ohne Handy oder Tablet. Ein wunderbares Wochenendprojekt für 20 bis 30 Euro.
Ich möchte noch kurz beim Thema „mehr aus dem Gerät herausholen“ bleiben: Android ist im Vergleich zu iOS noch angenehm offen, doch Google zieht die Leitplanken beim Rechtemanagement immer enger. Unser Ratgeber beschreibt, wie sich mit dem Werkzeug Shizuku Apps mit erhöhten Rechten ausführen und lästige Bloatware entfernen lassen. Damit funktionieren auch Automatisierungen und Cache-Bereinigungen wieder, die Google längst eingebremst hat.
Wenn Sie das Smartphone ohnehin schon in der Hand haben, dann nutzen Sie es doch gleich als Schnittstudio: In einem Vergleichstest treten sechs Videoschnitt-Apps für Android und iOS gegeneinander an. Von CapCut über InShot bis zu Adobe Premiere Mobile zeigen wir, welche App sich für Kurzvideos, welche für anspruchsvollen Schnitt und welche für die intuitive Bedienung eignet – und welche KI-Funktionen wirklich etwas taugen.
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Zum Schluss möchte ich Sie noch zu einer Testfahrt einladen. BMW hat mit der „Neuen Klasse“ ein großes Versprechen abgegeben, und mein Kollege Martin Franz hat sich den iX3 50 genauer angeschaut. Sein Fazit: ein harmonisches Fahrverhalten, große Reichweite und schnelles Laden treffen auf einen stolzen Preis und eine recht freche Aufpreispolitik. Wer die Wahl zwischen den Varianten 40 und 50 hat, sollte den Testbericht unbedingt vor dem Konfigurator öffnen.
Genießen Sie Ihr Wochenende mit einer hoffentlich spannenden Lektüre,
Ihr
Volker Zota
Chefredakteur heise medien
(vza)
Künstliche Intelligenz
Jugendmedienschutz: Warum Politik und Eltern mehr für Minderjährige tun müssen
Wer einen Spielplatz baut, muss Normen einhalten. Die Höhe von Klettergerüsten ist ebenso geregelt wie die Beschaffenheit von Fallschutzflächen. Steckdosen erhalten Kindersicherungen, an Grundschulen gilt Tempo 30. Über Jahrzehnte haben Gesetzgeber, Hersteller und Pädagogen ein dichtes Netz aus Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen geschaffen.
Im digitalen Raum manövrieren Kinder durch Umgebungen, die ursprünglich für Erwachsene entwickelt wurden. Empfehlungsalgorithmen bestimmen, welche Videos, Bilder oder Beiträge Kinder überhaupt zu sehen bekommen. Messenger ermöglichen den Kontakt zu Fremden. Viele der Dienste erklären zwar in ihren Nutzungsbedingungen, sie richten sich nur an Personen ab 13 Jahren oder älter. Tatsächlich gehören Kinder und Jugendliche aber zu ihren wichtigsten Nutzergruppen.
Während der Schutz von Kindern in der analogen Welt über Jahrzehnte zu einem selbstverständlichen Leitprinzip wurde, entwickelte sich das Internet zunächst weitgehend ohne vergleichbare Schutzmechanismen. Erst in den vergangenen Jahren hat sich die Debatte um den Jugendschutz im Netz spürbar verschoben. Auch aufgrund neuer Studienergebnisse denken die Politik und Medienpädagogik zurzeit um. Die Architektur digitaler Dienste rückt in den Mittelpunkt. Der Artikel zeigt anhand aktueller Studien, wo konkrete Risiken liegen, wie Plattformdesign sie verstärkt und warum politische Antworten bislang nur begrenzt greifen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Jugendmedienschutz: Warum Politik und Eltern mehr für Minderjährige tun müssen“.
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Künstliche Intelligenz
CAPTCHAs reichen nicht mehr: Cloudflare stellt neue Bot-Erkennung vor
Cloudflare führt mit Precursor ein neues Verfahren zur Bot-Erkennung ein, welches das Verhalten von Besuchern über eine gesamte Websitzung hinweg auswertet. Statt nur einzelne Aktionen wie Login oder Checkout zu prüfen, sammelt das System fortlaufend Signale aus dem Browser. So soll es automatisierte Zugriffe zuverlässiger von menschlichen Nutzern unterscheiden. Die Funktion ergänzt Cloudflares Bot-Management und den CAPTCHA-Ersatz Turnstile zunächst als optionales Enterprise-Feature.
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Verhaltensanalyse über die gesamte Sitzung
Nach Angaben von Cloudflare schließt Precursor eine Lücke der klassischen Bot-Abwehr: Moderne Bots können JavaScript ausführen, echte Browser verwenden und einzelne CAPTCHA-Prüfungen bestehen. Schwieriger sei es hingegen, menschliches Verhalten über einen längeren Zeitraum konsistent nachzubilden.
Dafür bindet Cloudflare beim Ausliefern von HTML-Seiten automatisch ein kompaktes JavaScript-Skript ein. Es erfasst während der Sitzung unter anderem Mausbewegungen, Tastaturaktivität, Fokuswechsel und Sichtbarkeitsänderungen der Seite. Die Daten werden fortlaufend an Cloudflares Auswertungsplattform übertragen und fließen in den Bot-Score sowie bestehende Schutzmechanismen ein.
Zum Beispiel kann das System erkennen, wenn Tastatureingaben auftreten, obwohl kein Eingabefeld aktiv ist, oder wenn Mausbewegungen nicht zu der Zeit passen, in der eine Seite tatsächlich sichtbar war. Solche Inkonsistenzen sind zusätzliche Indikatoren für automatisierte Zugriffe.
Menschliche Bewegungsmuster als Erkennungsmerkmal
Cloudflare begründet den Ansatz damit, dass menschliche Mausbewegungen durch biomechanische und kognitive Faktoren geprägt sind – etwa die Drehbewegung des Handgelenks, messbare Verzögerungen durch kognitive Verarbeitung und das physiologische Handzittern. Automatisierte Werkzeuge erzeugen dagegen häufig mathematisch ideale Bewegungsbahnen oder wiederkehrende Muster.
Entscheidend sei dabei nicht ein einzelnes Ereignis, sondern die Gesamtheit der Interaktionen innerhalb einer Sitzung. Da Precursor sitzungsbasiert arbeitet, soll ein Bot seine Bewertung auch nicht durch einfaches Neuladen einer Seite zurücksetzen können.
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Parallel führt Cloudflare neue sitzungsbezogene Ansichten in Security Analytics ein. Administratoren sollen damit komplette Nutzerpfade analysieren können, statt lediglich einzelne HTTP-Anfragen zu betrachten.
Datenschutz soll berücksichtigt werden
Der Ansatz ist datenschutzrechtlich zumindest fragwürdig. Cloudflare betont in der Ankündigung jedoch, dass Precursor unter Datenschutzgesichtspunkten entwickelt worden sei. So würden bei der Tastaturerfassung beispielsweise nur zeitliche Muster und Eingaberhythmen ausgewertet, nicht jedoch die tatsächlich gedrückten Tasten. Die gesammelten Verhaltensdaten würden zudem aggregiert verarbeitet und weder Benutzerkonten noch dauerhaften Identitäten zugeordnet.
Precursor wird nach Angaben des Unternehmens derzeit eingeführt und lässt sich über das Cloudflare-Dashboard aktivieren. Bis zur allgemeinen Verfügbarkeit im Laufe des Jahres soll die Funktion kostenlos nutzbar sein, anschließend wird sie Teil von Cloudflares Enterprise Bot Management sein.
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(fo)
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Elektroautos: Was die GEIG-Novelle in der Ladeinfrastruktur verändert
Kurz vor der Sommerpause des Bundestages hat die Regierung eine Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes und des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) durch Bundestag und Bundesrat gebracht. Teil der Neuregelung sind Vorgaben für den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Es unterscheidet dabei zwischen Wohn- und Nichtwohn-Gebäuden, Bestand, Neubau und Sanierung.
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Neue Nichtwohn-Gebäude
In einem Neubau mit mehr als fünf Stellplätzen, beispielsweise einem Parkhaus, sollen künftig mindestens 50 Prozent vorverkabelt und die restlichen Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur versehen werden. Außerdem soll es wenigstens einen Ladepunkt je fünf Stellplätze geben. Für neue Nichtwohn-Gebäude, in denen vor allem Verwaltungs-, Kommunikations- und Organisationsaufgaben erledigt werden, gelten strengere Vorgaben.
Wenn die Stellplätze in Neubauten öffentlich zugänglich sind, kann der Eigentümer auch öffentlich zugängliche Ladepunkte schaffen, deren Ladeleistung insgesamt mindestens dem Produkt aus der Anzahl der öffentlich zugänglichen Stellplätze und einer Ladeleistung von 2,2 kW entspricht. Bei zehn Parkplätzen wären das also ein 22-kW-Ladepunkt oder eben zwei 11-kW-Ladepunkte.
Nichtwohn-Gebäude im Bestand
Auch im Bestand ändert sich für die Besitzer etwas, und das sogar recht kurzfristig. Sofern mehr als 20 Stellplätze vorhanden sind, müssen ab dem 1. Januar 2027 mindestens 50 Prozent der Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet werden. Alternativ kann auch wenigstens jeder zehnte Stellplatz mit einem Ladepunkt versehen werden.
Ähnlich wie beim Neubau kann der Eigentümer auch im Bestand öffentliche Ladepunkte schaffen. Die Vorgaben an die Ladeleistung sind dann weniger streng: Anzahl der Ladepunkte mal 1,1 kW Ladeleistung. Bei zehn Stellplätzen reicht also ein 11-kW-Ladepunkt, um die Pflichtvorgaben zu erfüllen.
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Renovierung und Neubau
Wer in größerem Umfang renoviert, muss dabei künftig ebenfalls Lademöglichkeiten für Elektroautos berücksichtigen. Das betrifft Nichtwohn-Gebäude mit mehr als fünf Stellplätzen und Wohngebäude mit mehr als drei Parkplätzen. In beiden Fällen müssen wenigstens die Hälfte der Stellplätze mit Vorverkabelung und die übrigen mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden. Außerdem muss ab dieser Anzahl von Stellplätzen mindestens ein Ladepunkt geschaffen werden.
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(mfz)
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