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#TGIQF – Alien: Das Quiz


Am 25. Mai 1979 erschien in den US-Kinos mit „Alien“ ein Film, der bis heute wie kaum ein Zweiter das Science-Fiction-Horrorgenre prägt. Hierzulande kam der von Regisseur Ridley Scott inszenierte Film im Oktober des gleichen Jahres als „Alien – Das unheimliche Wesen aus einer fremden Welt“ in westdeutsche Kinos.

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#TGIQF: Das heise-online-Quiz

#TGIQF: Das heise-online-Quiz

„Thank God It’s Quiz Friday!“ Jeden Freitag gibts ein neues Quiz aus den Themenbereichen IT, Technik, Entertainment oder Nerd-Wissen:

In dem Film soll die Crew der Nostromo trotz Bedenken der dritten Offizierin Ellen Ripley (gespielt von Sigourney Weaver) einem scheinbaren Notsignal nachspüren. Sie entdecken ein abgestürztes Alienschiff und holen sich durch Fahrlässigkeit ein fremdartiges, aggressives Wesen ins Schiff.

Nicht nur die überzeugenden Schauspielleistungen machen aus dem Film einen Klassiker. Auch das fremdartige, verstörende Alien hat so gar nichts mehr gemein mit den Schaumstoff-Wesen aus den Jahrzehnten zuvor.

Zwar wurden Aufnahmen angefertigt, in der ein über zwei Meter großer Schauspieler im Alien-Kostüm steckte, jedoch wirkte das plump und unglaubwürdig, sodass das Alien zumeist nur schemenhaft im Film zu sehen ist. Die Crew hatte aus dem Film „Der Weiße Hai“ gelernt, dass weniger zu zeigen mehr sein kann. Und das kam in dem Film voll zum Tragen. Der Grusel wurde durch das Unbekannte erzeugt.

Auf den Film folgten bis heute sechs weitere Kinofilme und diverse Computerspiele. Eine große Fangemeinde diskutiert bis heute leidenschaftlich die Filme oder macht mal eben aus zwei Schnittfassungen eines Teils eine eigene 4K-Version.

Aber welche Figur des Alien-Films von 1979 hatte denn im neuesten Teil von 2024 einen überraschenden Auftritt? Das wollen wir von Ihnen wissen in unserem kleinen Alien-Nerdquiz zum Wochenende.

In der heiseshow stellte Moderatorin Anna Bicker dem Dr. Volker Zota und als Malte Kirchner wie immer drei Fragen vorab. Die Crew fand die Nerdfragen jetzt auch nicht zum Schreien, aber sie schlugen sich tapfer.

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Sie können in Ruhe in 11 Fragen maximal 110 Punkte erreichen. Die Punktzahl kann gern im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik sind wie immer gern gelesen.

Bleiben Sie zudem auf dem Laufenden und erfahren Sie das Neueste aus der IT-Welt: Folgen Sie uns bei Mastodon, auf Facebook oder Instagram. Und schauen Sie auch gern beim Redaktionsbot Botti vorbei.

Und falls Sie Ideen für eigene Quizze haben, schreiben Sie einfach eine Mail an den Quizmaster aka Herr der fiesen Fragen.


(mawi)





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Jugendmedienschutz: Warum Politik und Eltern mehr für Minderjährige tun müssen


Wer einen Spielplatz baut, muss Normen einhalten. Die Höhe von Klettergerüsten ist ebenso geregelt wie die Beschaffenheit von Fallschutzflächen. Steckdosen erhalten Kindersicherungen, an Grundschulen gilt Tempo 30. Über Jahrzehnte haben Gesetzgeber, Hersteller und Pädagogen ein dichtes Netz aus Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen geschaffen.

Im digitalen Raum manövrieren Kinder durch Umgebungen, die ursprünglich für Erwachsene entwickelt wurden. Empfehlungsalgorithmen bestimmen, welche Videos, Bilder oder Beiträge Kinder überhaupt zu sehen bekommen. Messenger ermöglichen den Kontakt zu Fremden. Viele der Dienste erklären zwar in ihren Nutzungsbedingungen, sie richten sich nur an Personen ab 13 Jahren oder älter. Tatsächlich gehören Kinder und Jugendliche aber zu ihren wichtigsten Nutzergruppen.

Während der Schutz von Kindern in der analogen Welt über Jahrzehnte zu einem selbstverständlichen Leitprinzip wurde, entwickelte sich das Internet zunächst weitgehend ohne vergleichbare Schutzmechanismen. Erst in den vergangenen Jahren hat sich die Debatte um den Jugendschutz im Netz spürbar verschoben. Auch aufgrund neuer Studienergebnisse denken die Politik und Medienpädagogik zurzeit um. Die Architektur digitaler Dienste rückt in den Mittelpunkt. Der Artikel zeigt anhand aktueller Studien, wo konkrete Risiken liegen, wie Plattformdesign sie verstärkt und warum politische Antworten bislang nur begrenzt greifen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Jugendmedienschutz: Warum Politik und Eltern mehr für Minderjährige tun müssen“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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CAPTCHAs reichen nicht mehr: Cloudflare stellt neue Bot-Erkennung vor


Cloudflare führt mit Precursor ein neues Verfahren zur Bot-Erkennung ein, welches das Verhalten von Besuchern über eine gesamte Websitzung hinweg auswertet. Statt nur einzelne Aktionen wie Login oder Checkout zu prüfen, sammelt das System fortlaufend Signale aus dem Browser. So soll es automatisierte Zugriffe zuverlässiger von menschlichen Nutzern unterscheiden. Die Funktion ergänzt Cloudflares Bot-Management und den CAPTCHA-Ersatz Turnstile zunächst als optionales Enterprise-Feature.

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Nach Angaben von Cloudflare schließt Precursor eine Lücke der klassischen Bot-Abwehr: Moderne Bots können JavaScript ausführen, echte Browser verwenden und einzelne CAPTCHA-Prüfungen bestehen. Schwieriger sei es hingegen, menschliches Verhalten über einen längeren Zeitraum konsistent nachzubilden.

Dafür bindet Cloudflare beim Ausliefern von HTML-Seiten automatisch ein kompaktes JavaScript-Skript ein. Es erfasst während der Sitzung unter anderem Mausbewegungen, Tastaturaktivität, Fokuswechsel und Sichtbarkeitsänderungen der Seite. Die Daten werden fortlaufend an Cloudflares Auswertungsplattform übertragen und fließen in den Bot-Score sowie bestehende Schutzmechanismen ein.

Zum Beispiel kann das System erkennen, wenn Tastatureingaben auftreten, obwohl kein Eingabefeld aktiv ist, oder wenn Mausbewegungen nicht zu der Zeit passen, in der eine Seite tatsächlich sichtbar war. Solche Inkonsistenzen sind zusätzliche Indikatoren für automatisierte Zugriffe.

Cloudflare begründet den Ansatz damit, dass menschliche Mausbewegungen durch biomechanische und kognitive Faktoren geprägt sind – etwa die Drehbewegung des Handgelenks, messbare Verzögerungen durch kognitive Verarbeitung und das physiologische Handzittern. Automatisierte Werkzeuge erzeugen dagegen häufig mathematisch ideale Bewegungsbahnen oder wiederkehrende Muster.

Entscheidend sei dabei nicht ein einzelnes Ereignis, sondern die Gesamtheit der Interaktionen innerhalb einer Sitzung. Da Precursor sitzungsbasiert arbeitet, soll ein Bot seine Bewertung auch nicht durch einfaches Neuladen einer Seite zurücksetzen können.

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Parallel führt Cloudflare neue sitzungsbezogene Ansichten in Security Analytics ein. Administratoren sollen damit komplette Nutzerpfade analysieren können, statt lediglich einzelne HTTP-Anfragen zu betrachten.

Der Ansatz ist datenschutzrechtlich zumindest fragwürdig. Cloudflare betont in der Ankündigung jedoch, dass Precursor unter Datenschutzgesichtspunkten entwickelt worden sei. So würden bei der Tastaturerfassung beispielsweise nur zeitliche Muster und Eingaberhythmen ausgewertet, nicht jedoch die tatsächlich gedrückten Tasten. Die gesammelten Verhaltensdaten würden zudem aggregiert verarbeitet und weder Benutzerkonten noch dauerhaften Identitäten zugeordnet.

Precursor wird nach Angaben des Unternehmens derzeit eingeführt und lässt sich über das Cloudflare-Dashboard aktivieren. Bis zur allgemeinen Verfügbarkeit im Laufe des Jahres soll die Funktion kostenlos nutzbar sein, anschließend wird sie Teil von Cloudflares Enterprise Bot Management sein.

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(fo)



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Elektroautos: Was die GEIG-Novelle in der Ladeinfrastruktur verändert


Kurz vor der Sommerpause des Bundestages hat die Regierung eine Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes und des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) durch Bundestag und Bundesrat gebracht. Teil der Neuregelung sind Vorgaben für den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Es unterscheidet dabei zwischen Wohn- und Nichtwohn-Gebäuden, Bestand, Neubau und Sanierung.

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In einem Neubau mit mehr als fünf Stellplätzen, beispielsweise einem Parkhaus, sollen künftig mindestens 50 Prozent vorverkabelt und die restlichen Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur versehen werden. Außerdem soll es wenigstens einen Ladepunkt je fünf Stellplätze geben. Für neue Nichtwohn-Gebäude, in denen vor allem Verwaltungs-, Kommunikations- und Organisationsaufgaben erledigt werden, gelten strengere Vorgaben.

Wenn die Stellplätze in Neubauten öffentlich zugänglich sind, kann der Eigentümer auch öffentlich zugängliche Ladepunkte schaffen, deren Ladeleistung insgesamt mindestens dem Produkt aus der Anzahl der öffentlich zugänglichen Stellplätze und einer Ladeleistung von 2,2 kW entspricht. Bei zehn Parkplätzen wären das also ein 22-kW-Ladepunkt oder eben zwei 11-kW-Ladepunkte.

Auch im Bestand ändert sich für die Besitzer etwas, und das sogar recht kurzfristig. Sofern mehr als 20 Stellplätze vorhanden sind, müssen ab dem 1. Januar 2027 mindestens 50 Prozent der Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet werden. Alternativ kann auch wenigstens jeder zehnte Stellplatz mit einem Ladepunkt versehen werden.

Ähnlich wie beim Neubau kann der Eigentümer auch im Bestand öffentliche Ladepunkte schaffen. Die Vorgaben an die Ladeleistung sind dann weniger streng: Anzahl der Ladepunkte mal 1,1 kW Ladeleistung. Bei zehn Stellplätzen reicht also ein 11-kW-Ladepunkt, um die Pflichtvorgaben zu erfüllen.

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Wer in größerem Umfang renoviert, muss dabei künftig ebenfalls Lademöglichkeiten für Elektroautos berücksichtigen. Das betrifft Nichtwohn-Gebäude mit mehr als fünf Stellplätzen und Wohngebäude mit mehr als drei Parkplätzen. In beiden Fällen müssen wenigstens die Hälfte der Stellplätze mit Vorverkabelung und die übrigen mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden. Außerdem muss ab dieser Anzahl von Stellplätzen mindestens ein Ladepunkt geschaffen werden.

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(mfz)



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