Künstliche Intelligenz
Smart-Meter-Rollout: Viele Netzbetreiber hinken hinterher
Die Stromnetze zu digitalisieren, ist seit mittlerweile zwei Jahrzehnten ein Ziel der Bundesregierungen. Es gilt, die neue Realität aus dezentraler Erzeugung, Speicherung und Elektrifizierung im Zuge der Energiewende sowie die Belastungen im Stromnetz besser in Einklang zu bringen. Sogenannte Smart-Meter, Strommessgeräte, die zugleich auch Steuerfunktionen für die dahinter angeschlossenen Energieverbraucher oder -erzeuger übernehmen können, gelten daher als zentral. Im Energierechtsdeutsch heißen sie „Intelligente Messsysteme“ (iMSys). Und 3,094 Millionen davon waren bis Ende 2025 laut den Zahlen der Bundesnetzagentur verbaut – zu wenige.
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Die „iMSys“ sind ein wesentlicher Baustein der Hoffnung auf ein intelligentes Stromnetz und nicht zu verwechseln mit dem digitalen Standardzähler, der „modernen Messeinrichtung“ (mME). Während diese zwar auch in beide Richtungen zählen können und somit – anders als die alten Ferraris-Drehzähler – nicht rückwärtslaufen, kommunizieren sie erst einmal höchstens lokal, etwa mittels separater Infrarot-Leseköpfe zum Auslesen digitaler Zähler. Damit verbundene Stromerzeuger und Verbraucher sind für die Netzbetreiber mittels „mME“ nicht steuerbar. Genau darin liegt der Unterschied zu den „intelligenten Messystemen“ (iMSys): Eine Kommunikationseinheit zum Betreiber, die (im Regelfall per LTE-M) Viertelstundenwerte sendet und Steuerbefehle empfangen kann. Sodass etwa Wärmepumpen ihre Leistung temporär drosseln und E-Autos langsamer laden oder Solaranlagen nicht einspeisen, wenn das netzdienlich ist. Das ist politisch gewünscht und gesetzlich vorgeschrieben.
Nun zählt’s bei der Einbaupflicht
Jedes Quartal müssen die „grundzuständigen Messstellenbetreiber“, in der Regel die regionalen Verteilnetzbetreiber, daher Daten zum Stand ihrer Infrastruktur abliefern. Seit dem vergangenen Jahr herrscht dabei eine Einbaupflicht für die „iMSys“ für alle Anschlüsse mit mehr als 6000 Kilowattstunden Jahresverbrauch – was im Regelfall gewerbliche oder Industrienutzer sind. Dazu sollen steuerbare Anlagen über 4,2 Kilowatt wie größere Wärmepumpen, Klimaanlagen oder Stromspeicher, die als Großspeicher das Netz belasten oder stützen können, hinter die Kombination aus fernbedienbarer Mess- und Steuerungseinheit. Bis Ende 2032 sollen diese Fälle abgeschlossen sein, 90 Prozent aller Einheiten müssen dann „intelligent“ sein.
Neben der für die Netzdienlichkeit wichtigen Steuerbarkeit gibt es für die Betreiber vor allem einen positiven Effekt, wie die EON-Tochter Westnetz auf Anfrage erläutert: „Sie geben Einblick in die Niederspannung. Erst durch intelligente Messsysteme sehen Netzbetreiber, was in den unteren Spannungsebenen tatsächlich passiert.“ Bislang waren nämlich auch für die Betreiber die Verbrauchs- und Produktionswerte nicht anschlussgenau aufschlüsselbar. Doch der Einbau kam in den ersten Jahren bei den meisten Messstellenbetreibern nur langsam voran. Mit den Jahreswechsel-Zahlen zählt es nun: Wer die 20%-Quote nicht erfüllt, begeht einen Verstoß gegen das geltende Recht – und muss mit Zwangsgeldern rechnen.
77 Verfahren eingeleitet, weitere dürften bald folgen
Für Klaus Müller, den Präsidenten der Bundesnetzagentur, ist das Ergebnis der Erhebung nun eindeutig: „Wir stellen fest, dass viele Unternehmen die gesetzlichen Ausbauziele nicht erfüllen.“ Gegen 77 Betreiber, die bislang keinen einzigen Pflichteinbaufall gemeldet haben, hat die Bundesnetzagentur daher am Freitag Verfahren eingeleitet.
Ein genauerer Blick in die Zahlen zeigt vor allem Gemeinde- und Stadtwerke, von Zeulenroda über Meckenheim in der Pfalz bis Schorndorf, aber auch einzelne Elektrizitätswerke. Darunter solche, die offenbar zu Industriebetrieben wie dem Entsorgungswerk für Nuklearanlagen, der Rückbaugesellschaft für das DDR-Kernkraftwerk in Lubmin bei Greifswald oder dem Flughafen Halle/Leipzig gehören.
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Gut die Hälfte liegt unter der gesetzlichen Vorgabe
Tatsächlich sind diese 77 Fälle aber nur besondere Ausreißer. Auch große Unternehmen und größere Stadtwerke, die selbst Messstellen betreiben, haben die gesetzliche Ausstattungsquote gerissen – die Energietochter der Deutschen Bahn etwa kommt auf 17,7 Prozent, die Stuttgart Netze GmbH auf den gleichen Wert. Und auch die als „Ökostrom-Rebellen“ bekannt gewordenen Elektrizitätswerke Schönau (EWS) schaffen es bei den Pflichtfällen nur auf 18,4, mit optionalen Einbaufällen auf 20,7 Prozent ihrer Zähler.
488 der 813 als Messstellenbetreiber registrierten haben laut Bundesnetzagenturzahlen die 20 Prozent Ende 2025 verfehlt, nimmt man die Quote der optionalen Einbaufälle hinzu, sind es immer noch 434. Dass es bei den 77 Fällen bleibt, ist daher unwahrscheinlich – und die Verhängung von Zwangsgeldern, die nur beim Verfehlen auch der optionalen Fälle möglich ist, ist höchst wahrscheinlich.
Smart-Meter-Rollout hängt von Betreibern ab
Zugleich übererfüllen andere Messstellenbetreiber ihr Soll sogar, was jedoch nicht verrechnet wird. 34,8 Prozent Ausstattungsquote „ohne optionale Einbaufälle“ weist etwa die Westnetz GmbH aus – mit den optionalen Fällen sogar 49,8 Prozent. Und das lässt sich auch in Zahlen übersetzen. „Bis März 2026 hat Westnetz mehr als 380.000 intelligente Messsysteme verbaut und gehört damit zu den führenden Netzbetreibern in Deutschland“, schildert eine Sprecherin des Westenergie-Tochterunternehmens den Stand.
Selbst die sonst zuletzt aus anderen Gründen in der Kritik stehende landeseigene Stromnetz Berlin schafft für die Hauptstadt Ungewöhnliches und liegt weit über Soll: 28.700 neue „iMSys“ seien 2025 hinzugekommen. „Damit kommen wir aktuell auf rund 78.700 dieser Geräte in unserem Zuständigkeitsbereich“, erklärt Pressesprecher Henrik Beuster auf Anfrage von heise online. Und damit 55 Prozent der derzeitigen Pflichteinbaufälle. Es geht also offenbar, wenn die Betreiber denn wirklich wollen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BdEW) sieht zwar weiterhin noch Rückstände, aber vor allem ein steigendes Ausbautempo. „Dieses differenzierte Bild ist Ausdruck eines funktionierenden Marktes“, sagt eine Sprecherin auf Anfrage von heise online. Über alle Anbieter hinweg betrachtet sei die gesetzlich verlangte Quote 2025 schon im dritten Quartal vorzeitig erfüllt worden, sieht man dort das Glas eher halb voll als halb leer. Das liegt vor allem an den größten Messstellenbetreibern mit mehr als 500.000 Smart-Metern. Deren Einbauquote liegt durchschnittlich nun bei 27,1 Prozent. Bei den kleinsten, mit weniger als 30.000 Messstellen, waren es durchschnittlich nur noch 14,6 Prozent.
Massive Keller und Zählerschränke als Problem
Diese großen Unterschiede haben etwas mit funktionierenden Prozessen zu tun, aber auch mit Erfahrungswerten. Denn die Schwierigkeiten beim Einbau sind ganz unterschiedlicher Art – und nicht nur der oft beklagten Fachpersonalknappheit geschuldet. Teilweise sind es ganz banale Dinge, wie etwa inkompatible Verbindungskabel zwischen den beiden unterschiedlichen Bauteilen aus Zähler und Kommunikationsmodul, die beim Rollout dann für Schwierigkeiten sorgen würden. Ein weiteres Problem für den Stromnetzbetreiber sind die Hochhausarchitekturen: Stromanschlüsse kommen üblicherweise im Keller an – doch alles, was funkt und massive Beton- und Stahlbauten werden keine Freunde. Der Standard-DDR-Plattenbau, aber auch viele Bürohochhäuser und manche Privatbauten verfügen über solch massive Kellergeschosse – was für die Funksignale, die das Smart-Meter-Gateway empfangen und senden muss, nicht förderlich ist.
Reicht die Verbindungsqualität dann nicht, muss eine Außenantenne angebunden und installiert werden – was den Aufwand deutlich vergrößert. Die vorgeschriebenen Zählerschränke können dabei zusätzliche Probleme machen, schildern Fachleute: Erst in den vergangenen Jahren werden sie zunehmend mit weniger signalhemmenden Kunststofftüren ausgestattet. Am Ende aber muss jeder einzelne Zähler physisch einzeln angefasst, verdrahtet und getestet werden – und das dauert.
Moment-Prozente bei wachsender Pflichteinbaumenge
„Es liegt auf der Hand, dass die neue Technik nicht über alle Kunden gleichzeitig ausgerollt werden kann“, sagt eine BdEW-Sprecherin. „Dafür fehlen die Ressourcen und es ist nicht effizient.“ Doch die politischen Forderungen nach einem besser steuerbaren Netz und das Ausbautempo passen immer noch nicht zusammen. Bei 100% Smart-Meter-Quote angekommen ist bislang nur ein Unternehmen: ausgerechnet die Kraftwerkstochter des derzeit wieder elektroskeptischeren Wolfsburger Volkswagen-Konzerns.
Die Netzbetreiber müssen dennoch deutlich schneller werden. Denn die 4,7 Millionen Pflichteinbaufälle, die die Bundesnetzagentur für Ende 2025 definiert hat, sind nur eine Momentaufnahme. Allein 93.022 Erzeuger mit mehr als 6 Kilowattstunden Leistung kamen 2026 laut Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur bereits hinzu – und die viel diskutierte und oft zu Unrecht diskreditierte Wärmepumpe erlebt angesichts der Unsicherheiten bei fossilen Energieträgern großes Interesse. Mit jeder neuen Wärmepumpe, Wallbox und größeren Solaranlage wächst also die Zahl der Pflichteinbaufälle – allerdings wird inzwischen bereits bei der Installation ein Smart-Meter eingebaut.
An einer Bestandsaufnahme der Bundesregierung aus dem Jahr 2007 hat sich also wenig geändert: „Die Erfassung des Energieverbrauchs in Deutschland entspricht nicht dem technischen Entwicklungsstand.“ Immerhin: 53,8 Prozent oder gut 30 Millionen der Messeinrichtungen sind nun „modern“, also elektronische Zweiwegezähler. Dazu kommen die gut drei Millionen „iMSys“. Es liegen also nur noch knapp 23 Millionen mechanische Ferraris-Drehzähler vor den Messstellenbetreibern, bis die vollständige Digitalisierung des Stromnetzes auf Endverbraucherebene gelungen ist.
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(nie)
Künstliche Intelligenz
Indien: iPhone-Zulieferer mit Umweltproblemen und Datenabflüssen
Apples Versuche, sich von der iPhone-Produktion allein in China unabhängig zu machen, verlaufen bislang erfolgreich: Bis zu 25 Prozent aller Smartphones des Herstellers kommen mittlerweile aus Indien, unter anderem zahlreiche Modelle, die in den USA verkauft werden. Die wichtigsten Fertiger auf dem Subkontinent sind diejenigen, die Apple auch in der Volksrepublik nutzt – etwa Foxconn. Aber auch große örtliche Anbieter sind dabei, darunter der indische Großkonzern Tata mit seiner Tochter Tata Electronics. Doch genau bei der gibt es nun Probleme. So kämpft ein Werk in Tamil Nadu mit Vorwürfen, das Grundwasser in der Nähe befindlicher Bauernhöfe kontaminiert zu haben. Zudem kam es bei Tata Electronics erst kürzlich zu einem großangelegten Cyberangriff, bei dem auch Daten von Apple abgeflossen sein sollen.
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iPhone-Komponentenfabrik mit Abwasserproblem
Die ökologischen Schwierigkeiten von Tata Electronics drehen sich um eine iPhone-Komponentenfabrik in Hosur, im Süden des indischen Bundesstaats Tamil Nadu. Laut einem Bericht von Reuters untersucht das Pollution Control Board des Bundesstaats, die Behörde, die für die Bekämpfung von Umweltverschmutzung zuständig ist, entsprechende Berichte von Bauern. Sie meldeten, dass das Abwasser der Fabrik auf ihr Land gelangt sei, das dann zu Hautproblemen bei den dort arbeitenden Personen führte.
Ende Mai wurde dann eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt. Ein vom Staat bestellter Dorfarzt fand heraus, dass das Abwasser einen „extrem schlechten Geruch“ gehabt habe, was dazu führte. In der Nähe befindliches Wasser sei für Tiere nicht mehr trinkbar gewesen. Apple kommentierte den Vorfall nicht. Tata Electronics gab an, das Pollution Control Board habe die Untersuchung abgeschlossen, ohne dass sich eine Kontaminierung bestätigt hätte. Man habe alle von den Behörden angesprochenen Punkte bereinigt. Apple selbst kommentierte den Vorgang nicht, vom Pollution Control Board gab es ebenfalls keine Angaben.
Cyberangriff betraf auch Tesla
Ein zweites aktuelles Problem bei Tata Electronics betrifft den Datenschutz. Laut Angaben des Unternehmens hat es einen „Vorfall“ gegeben, bei dem 200.000 Dokumente ins Dark Web geleakt worden seien, wie CNBC berichtet. Diese betreffen vor allem Apple, aber auch den E-Auto-Hersteller Tesla.
Der Angriff wurde vor einigen Wochen bemerkt. In dem Paket sollen unter anderem Spezifikationen für das Komponentendesign und weitere Produktionsinformation enenthalten sein. Laut CNBC untersucht Apple den Vorfall gerade. Tata soll nach dem Angriff erpresst worden sein, gezahlt wurde offenbar nichts. Das Datenpaket ist 630 GByte groß. Unter den Dateinamen befindet sich der Begriff „com.apple.factorydata“, es werden zudem auch Herstellungsmaterialien spezifiziert und iPhone-Platinen gezeigt. E-Mails, Logs und Passkopien auch von Ausländern sind ebenfalls geleakt worden, hieß es. Im Tesla-Teil des Pakets taucht der Begriff „Geschäftsgeheimnis“ auf, offenbar bezogen auf das neue Model 3.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
Notion Mail wird abgeschaltet: Was Nutzer jetzt tun müssen
Notion schaltet den E-Mail-Client Notion Mail am 22. September 2026 ab. Betroffen sind die Web-, Desktop- und iOS-Versionen. Das Unternehmen begründet den Schritt damit, dass es E-Mails künftig stärker über Agenten statt über einen klassischen Mail-Client verwalten will.
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Notion Mail ist eng mit der Übernahme des Start-ups Skiff im Februar 2024 verknüpft. Kurz darauf hatte Notion den Maildienst des Start-ups eingestellt und im April 2025 Notion Mail als Gmail-Client veröffentlicht. Das Produkt trug von Anfang an die Skiff-DNA, auch wenn der Fokus zuletzt klar auf Notion und KI-Automatisierung lag.
Notion schreibt auf X, dass inzwischen mehr als die Hälfte der Notion-Mail-Nutzer ihre E-Mails bearbeite, ohne die Inbox überhaupt zu öffnen. Gemeint sind damit Notion-Agenten, also automatisierte Assistenten, die E-Mails lesen, Antworten entwerfen, Nachrichten senden oder Regeln anwenden können. Statt eine Mail manuell zu sortieren, kann ein Agent sie zum Beispiel nach vorher festgelegten Regeln automatisch mit einem Label versehen.
Was Nutzer sichern müssen
Trotz der Abschaltung bleiben die eigentlichen E-Mails in Gmail. Notion Mail hat die Nachrichten laut Help Center ohnehin bidirektional mit Gmail synchronisiert. Wer also nur seine Mailhistorie behalten will, muss nichts weiter tun.
Anders sieht es bei Daten aus, die ausschließlich in Notion Mail gespeichert sind. Dazu zählen Entwürfe, geplante E-Mails, Snippets, Auto-Label-Anweisungen und E-Mail-Erinnerungen. Diese Inhalte müssen Nutzer bis spätestens 21. September 2026 exportieren. Ab dem 22. September löscht Notion nicht gesicherte Daten endgültig.
Unter Snippets versteht Notion vorformulierte Textbausteine, also etwa Standardantworten. Auto-Label-Anweisungen sind Regeln für die automatische Zuordnung von E-Mails zu bestimmten Kategorien oder Labels. Auch Anhänge, die an Snippets hängen, müssen Nutzer separat herunterladen.
Was erhalten bleibt
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Nicht alles verschwindet mit dem Mail-Client. Funktionen wie der Gmail AI Connector, Mail-Blocks auf Notion-Seiten sowie Agenten, die über Gmail oder Outlook E-Mails lesen, entwerfen oder versenden, bleiben unabhängig von der Mail-App bestehen.
Erhalten bleiben außerdem die bereits synchronisierten E-Mail-Datenbanken und Ansichten in Notion. Die dort vorhandenen Nachrichten bleiben sichtbar. Neue E-Mails werden nach dem Abschaltdatum aber nicht mehr nachgezogen. Die Ansichten bleiben damit statisch.
Für Organisationen, die in regulierten Umgebungen arbeiten – etwa mit HIPAA-Anforderungen in den USA oder vergleichbaren Compliance-Vorgaben – nennt Notion einen früheren Stichtag für den Umstieg: den 30. Juni 2026. Unternehmen mit entsprechenden regulatorischen Verpflichtungen müssen daher umgehend handeln und Notion Mail bis spätestens 30. Juni 2026 aus ihren Workflows entfernen.
Weitere Informationen zur Migration der Daten finden sich in der zugehörigen Support-Seite von Notion.
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(fo)
Künstliche Intelligenz
Altersverifizierung für Social Media: Umsetzung bleibt das größte Problem
Unabhängig davon, wie die konkreten Einschränkungen für die Nutzung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche letztlich sein werden: Ihr Erfolg wird an der Umsetzung gemessen. Aktuelle Daten aus Australien zeigen, dass die Altersverifizierung durch Social-Media-Plattformen stark zu wünschen lassen kann. Auch Deutschland habe weniger ein Erkenntnis- als ein Umsetzungsproblem, meint der Entwicklungspsychologe Sven Lindberg.
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Ohne praktikable Altersüberprüfung bleibe jede Grenze nur Symbolik, betonte der Leiter der Klinischen Entwicklungspsychologie an der Universität Paderborn. Gerade wenn sich die Debatte auf eine Zahl verenge, drohe die eigentliche Aufgabe aus dem Blick zu geraten: die Gestaltung der Plattformen zu regulieren, die die Risiken erst erzeugen.
Familienministerin will die 13 als Altersgrenze
Familienministerin Karin Prien (CDU) plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder Snapchat. Jüngere Kinder sollen kindgerechte, risikoarme Angebote nutzen dürfen. Die Altersgrenze soll mit einer Altersüberprüfung verbunden werden.
Aktuelle Daten aus Australien weisen allerdings darauf hin, dass die Altersverifizierung durch die Plattformen bisher immens zu wünschen übrig lässt. Die Überprüfungen durch die Unternehmen seien unzureichend und würden von vielen unter 16-Jährigen umgangen, berichtet ein Forschungsteam im Fachjournal „The BMJ“. Einer kleinen Umfrage zufolge schränken die gesetzlich festgelegten Beschränkungen die tatsächliche Nutzung darum bisher kaum ein.
Australien hatte Ende 2025 als weltweit erstes Land ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung sozialer Medien eingeführt. Die Plattformen sollen gezielt verhindern, dass unter 16-Jährige Konten führen. Von gut 400 befragten australischen Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren gaben drei Monate nach Einführung der Beschränkungen satte 85 Prozent an, weiterhin solche Plattformen zu nutzen, überwiegend über eigene Konten. Ein Drittel berichtete, bisher keine Altersverifizierungsmaßnahmen erlebt zu haben. Üblich waren ansonsten schwache Verfahren wie die Eingabe des Alters und Hochladen eines Selfies. Es hapert also offenbar noch stark an der Umsetzung des Verbots.
App-Entwickler: Kontrolle nicht Aufgabe von App-Entwicklern
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Nach Ansicht von Antigone Davis, Sicherheitschefin des Facebook-Konzerns Meta, sollte es sowieso nicht in der Verantwortung der App-Entwickler wie Meta, sondern der von App-Store-Betreibern wie Apple und Google liegen, Altersverifikation und elterliche Kontrolle sicherzustellen, wie sie dem „Stern“ sagte.
Auch die derzeit in der EU diskutierten Ansätze zur Altersverifikation seien leicht zu umgehen, meint Tibor Jager, Professor für IT-Sicherheit und Kryptographie an der Bergischen Universität Wuppertal. Zudem drohten Jugendliche, auf andere, noch problematischere Angebote wie Dark-Web-Seiten auszuweichen. Echter Schutz funktioniere anders – Jager zieht dabei einen Vergleich zum Straßenverkehr: „Wir schützen sie nicht, indem wir sie von der Straße fernhalten, sondern indem wir die Straße sicherer machen.“
Prien hatte sich bei ihrem Vorschlag auf eine Empfehlung der von ihr eingesetzten Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ bezogen. Im am Mittwoch vorgestellten Bericht der Kommission geht es allerdings um zwei gleichwertige Alternativen: eine feste Altersgrenze von 13 Jahren mit abgestuften Schutzstandards bis 18 und einen stärker risikobasierten Ansatz, der Beschränkungen ohne einheitliche Altersgrenze an konkrete Dienste und Funktionen bindet.
Dort ansetzen, wo tatsächlich Gefährdungen entstehen
„Die politische Kommunikation hat sich bereits auf die Zahl 13 festgelegt“, sagte Lindberg. Die Kommission hingegen halte die Grenzen ausdrücklich offen. „Diese Offenheit halte ich fachlich für absolut sinnvoll und angebracht.“ Eine feste Altersgrenze berücksichtige nur das kalendarische, nicht das tatsächliche Entwicklungsalter und behandele sehr unterschiedliche Angebote gleich. „Der risikobasierte Ansatz setzt deutlich stärker dort an, wo Gefährdungen tatsächlich entstehen: bei algorithmischen Empfehlungen, Endlos-Feeds, Autoplay, Push-Nachrichten, offenen Kontaktfunktionen und personalisierter Werbung.“
Jager ergänzte: „Minderjährige könnten standardmäßig chronologische Feeds erhalten. Personalisierte Empfehlungen zu sensiblen Themen wie Essstörungen, Selbstverletzung oder Extremismus sollten verboten sein. Außerdem sollten Algorithmen nicht gezielt zu immer extremeren Inhalten weiterleiten.“
Umgehen lernen mit ständigen Reizen und Unterbrechungen
Für besonders relevant hält Lindberg die Empfehlung der Kommission, die Selbstregulationsfähigkeit in den ersten Lebensjahren gezielt zu stärken. „Hier liegt ein zentraler Schutzfaktor“, erklärte der Entwicklungspsychologe. „Die Fähigkeit, Aufmerksamkeit zu steuern und Impulse zu kontrollieren, bildet sich in den ersten Lebensjahren aus und sagt spätere Bildungs- und Gesundheitsverläufe besser vorher als viele andere Frühindikatoren.“
Handyfreie Zone: die Schule
Eine Empfehlung der Kommission ist, die private Nutzung von Handys für alle Schüler bundesweit im Unterricht und in Pausen bis zur siebten Klasse zu verbieten. Diese Empfehlung halte er für äußerst wichtig, sagte Lindberg. Gerade in Grundschulen und den unteren Jahrgangsstufen sei es sinnvoll, private digitale Geräte deutlich zu begrenzen. Ab der achten Jahrgangsstufe sei es richtig, Schülerinnen und Schüler wie von der Kommission empfohlen an verbindlichen Nutzungskonzepten zu beteiligen. „Junge Menschen als Mitgestaltende ernst zu nehmen, ist wirksamer, als nur über sie hinweg zu entscheiden.“
KI-Begleiter ebenfalls beschränken
Lindberg sieht im Bericht noch einen weiteren ganz zentralen Punkt: „Wenig beachtet, aber aus meiner Sicht zukunftsweisend ist die Empfehlung zu KI-Begleitern, sogenannten AI Companions, für die die Kommission eine Altersgrenze von 13 Jahren als Sofortmaßnahme vorschlägt.“ Solche Systeme seien darauf ausgelegt, emotionale Nähe zu erzeugen – viele Kinder könnten schwer einschätzen, dass es sich nicht um eine echte Beziehung handelt.
(kbe)
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