Künstliche Intelligenz
KI-Update Deep-Dive: Wenn der KI-Vorwurf das Studium beendet
Keine einheitlichen Regeln für KI-Nutzung
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Künstliche Intelligenz ist aus dem Bildungsalltag nicht mehr wegzudenken. Eine aktuelle britische Studie zeigt: Studierende nutzen KI-Tools, um sich Konzepte erklären zu lassen, Material zusammenzufassen oder Ideen zu strukturieren. Doch während die Technologie längst Einzug in Hörsäle und Klassenzimmer gehalten hat, fehlen klare rechtliche Rahmenbedingungen. Die Folge: Ein regelrechter Flickenteppich an Regelungen – mit möglicherweise sogar gravierenden Konsequenzen für Betroffene.

„Wir haben unseren berühmten Föderalismus und damit einen Flickenteppich“, erklärt Sibylle Schwarz, Gründungspartnerin der Kanzlei elseschwarz in Wiesbaden und auf Beamten- und Bildungsrecht spezialisiert. „Das Bundesland entscheidet, wie das Schulgesetz beziehungsweise das Hochschulgesetz aussieht.“ Während manche Hochschulen KI in Prüfungen pauschal verbieten, schweigen sich andere komplett aus. Selbst innerhalb einer Universität können die Regeln variieren: „Es kann sogar einem Studierenden passieren, dass er gar nicht die Uni wechseln muss, sondern einfach nur seine Vorlesung. […] Der eine Prof verbietet es komplett, ein anderer erlaubt es vielleicht.“
Das Kasseler Urteil: Ein Präzedenzfall mit Folgen
Ende Februar fällte das Verwaltungsgericht in Kassel ein Urteil – das erste dieser Art in Deutschland. Ein Informatikstudent hatte seine Bachelorarbeit eingereicht, doch die Universität Kassel stufte die Arbeit als nicht bestanden ein. Begründung: Der Verdacht auf KI-Nutzung. Zudem wurde eine Wiederholungsprüfung ausgeschlossen. „Der Informatikstudent hat keinen Hochschulabschluss und den kann er auch nicht mehr erreichen“, sagt Schwarz.
Das Verwaltungsgericht bestätigte in seinem Urteil die Auffassung der Universität, dass KI als „fremde Hilfe“ zu werten sei. „Täuschung ist anzunehmen, wenn der Prüfling keine eigenständige Leistung abgegeben hat, sich also fremder Hilfe, der Hilfe eines Dritten oder unzulässiger Hilfsmittel bedient hat“, zitiert Schwarz die gängige Definition. KI werde dabei wie ein „Dritter“ behandelt – ähnlich wie ein Tischnachbar, von dem abgeschrieben wird. Das Verwaltungsgericht hat das Rechtsmittel der Berufung zugelassen.
Doch wie wird ein KI-Einsatz überhaupt nachgewiesen? Die Hochschulen setzen auf KI-Erkennungssoftware, die bekanntermaßen unzuverlässig ist. „Wenn man den KI-Output nimmt und ein bisschen menschlich ändert, dann springt der KI-Detektor nicht mehr an“, erklärt Schwarz. Daher dienen die Ergebnisse solcher Tools oft auch nur als erster Anhaltspunkt. Im nächsten Schritt prüfen Lehrende die Arbeiten manuell – etwa auf ungewöhnliche Formulierungen oder fachfremde Begriffe.
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Die Beweisführung folgt dabei dem Prinzip des „ersten Anscheins“: „Wenn zwei Klassenarbeiten identisch sind, dann guckt man mal, wo haben die beiden Prüflinge denn gesessen, saßen die nebeneinander?“ Doch dieser Ansatz stößt bei KI an Grenzen. Im Fall des Kasseler Studenten ist noch nicht bekannt, wie die Universität den KI-Einsatz konkret nachwies. „Da werden wir die schriftliche Urteilsbegründung abwarten müssen“, sagt Schwarz.
Für Studierende ist die Situation prekär: „Wir haben jetzt März 2026 und wir haben ungefähr sechs Entscheidungen zur Schule als auch Hochschule. In allen hat der Prüfling verloren.“ Die Konsequenzen sind drastisch: Ohne Abschluss drohen schlechtere Jobchancen und existenzielle Nachteile. „Da kratzen wir ziemlich an dem Grundrecht auf freie Berufswahl“, warnt Schwarz.
Ruf nach klaren Regeln durch die Politik
Aktuell fehlt es an klaren Vorgaben. „Es müsste ausdrücklich formuliert werden, welche KI, welches Tool, vielleicht welchen Nutzungszweck wir eben nicht als Täuschung verstanden wissen wollen“, fordert Schwarz. Statt konkrete einzelne Tools wie ChatGPT zu benennen, plädiert sie für eine Regelung nach Nutzungszwecken: „Recherche, Rechtschreibkorrektur, Übersetzung, Ideenfindung, Lernunterstützung.“ So ließe sich etwa die Nutzung von KI für Übersetzungen oder Rechtschreibprüfungen explizit erlauben – während das Generieren kompletter Texte verboten bliebe.
Ein weiteres Problem sieht die Rechtsexpertin in der Ungleichbehandlung zwischen Lehrenden und Lernenden. „Wenn die Lehrkräfte […] KI-Tools nutzen, dann applaudieren alle. Wenn jetzt aber eine Schülerin oder ein Schüler […] ein solches Sprachmodell zu Hause nutzt, dann ist es Täuschung“, kritisiert Schwarz. Hier fehle ein ganzheitliches Konzept, wie KI sinnvoll in den Bildungsprozess integriert werden kann.
Letztlich liegt die Verantwortung bei der Politik. „Wenn etwas wesentlich für die Verwirklichung der Grundrechte ist, dann muss das das Parlament durch ein Gesetz klären“, betont Schwarz. Doch der Föderalismus erschwert einheitliche Lösungen: „16 Bundesländer, die Schulgesetze machen, 16 Bundesländer, die Hochschulgesetze machen.“ Bis dahin bleibt Studierenden nur, sich möglichst genau zu informieren – und im Zweifel lieber einmal zu viel nachzufragen.
Bis klare Regeln geschaffen sind, bleibt Studierenden nur eines: Transparenz. Wer KI nutzt, sollte dies offen kommunizieren – und sich im Idealfall die Erlaubnis der betreuenden Lehrkraft einholen. Denn eines zeigt der Fall aus Kassel deutlich: Ohne klare Regeln riskieren Studierende nicht nur schlechte Noten, sondern ihren gesamten Bildungsweg.
(igr)
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iPhone 17: Wohl so lange Apples Nummer eins wie noch nie
Apples iPhone 17 könnte einen sehr speziellen Rekord brechen: den des iPhone-Topsellers mit der längsten Verfügbarkeit aller Zeiten in der Geschichte der Produktreihe. Der Grund ist einfach: Apple plant, den Nachfolger, das iPhone 18, ins Frühjahr 2027 zu verschieben. Das bedeutet: Zwischen iPhone 17 und iPhone 18 liegen bis zu 18 Monate. Welche Auswirkungen das auf die Verkaufszahlen haben wird, ist noch unklar, das Geschäft könnte aber zumindest kurzfristig durch eine geplante Preiserhöhung angekurbelt werden, die Kunden motiviert, noch schnell zuzugreifen, bevor mit Aufschlägen von bis zu 200 Euro zu rechnen ist.
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Die Geschichte der iPhone-Verschiebungen
Seit Jahren hatte Apple alle wichtigen iPhones stets im Herbst, üblicherweise im September, präsentiert. In diesem Jahr soll das anders sein, angeblich kommen nur drei Modelle, nämlich iPhone 18 Pro, 18 Pro Max und das neue Foldable iPhone Ultra. Mit dem iPhone 18 wird nun im kommenden Frühjahr gerechnet, zusammen mit einem neuen „e“-Einsteigermodell (18e) und einer zweiten Generation des iPhone Air. Bislang war das Frühjahr nur Einsteigergeräten vorbehalten gewesen: Apple brachte zuletzt das iPhone 17e im März 2026 und zuvor das iPhone 16e im Februar 2025 heraus. Nun plant Apple offenbar eine Aufwertung des Frühjahrstermins – auch, um sein Geschäftsjahr etwas zu entzerren und das Hauptgeschäft im vierten Quartal zu erweitern.
Die 18 Monate zwischen iPhone 17 und iPhone 18 gab es so noch nicht, wie das Apple-Blog 9to5Mac berechnet hat. Das iPhone 17 kam im September 2025, das iPhone 18 folgt nun wohl spätestens im März 2027. Nur beim Übergang vom iPhone 4 zum 4S gab es eine ähnlich lange Zeitspanne von knapp unter 16 Monaten: von Juni 2010 bis Oktober 2011. 2020 hatte Apple aufgrund der Corona-Pandemie den Jahresrhythmus ebenfalls leicht unterbrochen: Das iPhone 11 Pro vom September 2019 wurde erst im Oktober 2020 durch das iPhone 12 Pro abgelöst. An die knapp 550 Tage, mit denen nun beim Übergang vom iPhone 17 zum iPhone 18 gerechnet wird, kommt das alles nicht heran.
Standardmodell ist zumeist auch das Topmodell
Das Standardmodell ist beim iPhone üblicherweise auch das meistverkaufte Gerät, auch wenn die Pro-Varianten für Apple mehr und mehr Marktanteile gewinnen. Umso bedeutsamer ist nun die geplante Verschiebung. Möglicherweise hofft man bei Apple, dass Kunden eher zum iPhone 18 Pro wechseln.
Der Preisunterschied zwischen Standard- und Pro-Modellen ist üblicherweise signifikant: So zahlt man für das iPhone 17 mit 256 GByte aktuell bei Apple 949 Euro, für das Pro-Modell mit 6,3 Zoll und 256 GByte werden hingegen 1299 Euro aufgerufen, für das größe Max-Modell gar 1449 Euro.
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(bsc)
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#TGIQF: Das Quiz rund um „Quake“
Die Zeit rennt: „Quake“ wurde diese Woche 30 Jahre alt. Am 22. Juni 1996 veröffentlichte id-Software den First-Person-Shooter, der das Genre in die Moderne führte.
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Die Ego-Shooter war bereits einige Jahre populär. Mit Wolfenstein 3D und DOOM etablierte die Gamingschmiede bereits die Spiele, die bis heute stilprägend sind. Quake war aber nicht weniger wichtig, denn das Spiel brachte bahnbrechende Neuerungen, ebenfalls ausgeheckt von John Romero, John Carmack und American McGee.
Waren vorige Shooter noch aufgrund der begrenzten Leistungsfähigkeit mit Kompromissen behaftet und eine Mischung aus Pixel-Gegnern und Pseudo-3D, lieferte „Quake“ einen vollen dreidimensionalen Effekt mit Polygongrafik in allen Bereichen.

„Thank God It’s Quiz Friday!“ Jeden Freitag gibts ein neues Quiz aus den Themenbereichen IT, Technik, Entertainment oder Nerd-Wissen:
Herausragend war auch, dass „Quake“ konsequent auf Mehrspielermatches setzte, egal ob per Nullmodem-Kabel, LAN-Netzwerk oder online. Neuartig war zudem die kombinierte Maus-Tastatursteuerung, die eine größere Flexibilität ermöglichte.
Knapp 15 Jahre indiziert
Die düstere, gruselige Atmosphäre der verwinkelten Levels und die verschiedenartigen Monster wussten Heranwachsende zu schocken, sodass das Unvermeidliche kam: In Deutschland gelangte das Spiel umgehend auf den Index der Bundesprüfstelle für Jugendgefährdenden Medien (BPjM) und wurde erst im Jahr 2011 wieder daraus entfernt.
Das änderte wenig an der Popularität unter Jugendlichen, denn das Spiel verbreitete sich schnell als Raubkopie: Bereits drei Tage vor dem Veröffentlichungstermin wurde eine Beta-Version ins damals noch sehr junge Internet gestellt.
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Eine 90er-Band schaffte es sogar in das Spiel hinein. Welches Bandlogo taucht denn auf Munitionskisten auf? Das wollen wir von Ihnen wissen in unserem Freitagsquiz.
Wie immer stellte in der heiseshow Moderatorin Anna Bicker dem Chef Dr. Volker Zota und Redakteur Malte Kirchner drei Fragen vorab. Na ja. Die Punktausbeute war jetzt nicht weltmeisterlich, aber auch kein Vorrundenaus.
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Sie können in Ruhe in 10 Fragen maximal 100 Punkte erreichen. Die Punktzahl kann gern im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik sind wie immer gern gelesen.
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Und falls Sie Ideen für eigene Quizze haben, schreiben Sie einfach eine Mail an den Quizmaster aka Herr der fiesen Fragen.
(mawi)
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77 Pfund pro Person: Das könnte Apple iCloud-Nutzern in Großbritannien zahlen
Britischen Apple-Kunden steht womöglich ein kleiner Geldsegen bevor: Eine Sammelklage, die die Verbraucherschutzorganisation „Which?“ zusammen mit einem Prozessfinanzierer gestartet hat, soll bis zu 77 britische Pfund pro Kunde einbringen, sollte sie erfolgreich sein. Apples Versuche, das Fortschreiten des Verfahrens zu verhindern, waren zuletzt gescheitert. Bei der Sammelklage im Milliardenwert geht es um die Kosten für den Speicherdienst iCloud – und die Frage, ob Apple seine Nutzer mit dessen Preisgestaltung wettbewerbswidrig in ein Geschäftsverhältnis zwingt, das ihnen keine anderen Alternativen lässt.
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Kunden in iCloud eingesperrt
Which? arbeitet ähnlich wie die deutsche Stiftung Warentest und gehört zur gemeinnützigen Consumer Association. Die Gruppe schätzt, dass von Apples Vorgehen in Großbritannien bis zu 40 Millionen iCloud-Kunden betroffen sind. Angesichts der Einwohnerzahl des Vereinigten Königreichs von 68 Millionen Menschen ist das ein sehr hoher Wert. Die Kläger fordern etwas mehr als 3 Milliarden Pfund von Apple. Betroffen sind Personen, die zwischen November 2018 und dem 8. Juni 2026 in Großbritannien gelebt haben.
Die Verbraucherschutzorganisation glaubt, dass Apple Nutzer in seinen iCloud-Dienst „eingesperrt hat“, da es quasi unmöglich sei, alternative Dienste zu verwenden. Seit vielen Jahren bietet Apple nur 5 GByte an kostenlosem Cloud-Speicher an. In Großbritannien muss man für mehr Platz mindestens 99 Pence zahlen – dann gibt es 50 GByte. Die Spanne reicht bis 12 TByte für 55 Pfund.
Klageabweisung zunächst gescheitert
Apple hatte mit verschiedenen Strategien versucht, die Klage abzuweisen – unter anderem durch das Angehen des von Which? verwendeten Prozessfinanzierers, der wirtschaftliche Probleme hatte. Apples Anwälte zogen in Zweifel, dass das Unternehmen den Prozess überhaupt durchführen könne. Which? ist angesichts der hohen Kosten aufgrund des Schadensrahmens nicht in der Lage, die Klage allein zu stemmen. Laut einem BBC-Bericht konnte Which? sich aber bislang durchsetzen – die Klage bekam grünes Licht seitens des zuständigen Gerichts. Nun muss das Competition Appeal Tribunal entscheiden. Das Verfahren könnte allerdings Jahre dauern.
Which? argumentiert etwa, dass ein wettbewerbsrechtlich korrektes Angebot des 200-GByte-Pakets statt der aktuellen drei Pfund nur zwei Pfund gekostet hätte, wenn Apple sich nicht illegal verhalten hätte. Diese Illegalität wiederum ergibt sich laut der Verbraucherschützer offensichtlich dadurch, dass Apple nur 5 GByte an kostenlosem Speicher mitliefert. Apple sieht das naturgemäß anders und meint, dass Kunden „jede Menge Alternativen“ hätten. Allerdings ist iCloud tief ins System eingebunden, sei es auf iPhone, iPad oder Mac.
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(bsc)
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