Künstliche Intelligenz
KI-Update Deep-Dive: Wenn der KI-Vorwurf das Studium beendet
Keine einheitlichen Regeln für KI-Nutzung
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Künstliche Intelligenz ist aus dem Bildungsalltag nicht mehr wegzudenken. Eine aktuelle britische Studie zeigt: Studierende nutzen KI-Tools, um sich Konzepte erklären zu lassen, Material zusammenzufassen oder Ideen zu strukturieren. Doch während die Technologie längst Einzug in Hörsäle und Klassenzimmer gehalten hat, fehlen klare rechtliche Rahmenbedingungen. Die Folge: Ein regelrechter Flickenteppich an Regelungen – mit möglicherweise sogar gravierenden Konsequenzen für Betroffene.

„Wir haben unseren berühmten Föderalismus und damit einen Flickenteppich“, erklärt Sibylle Schwarz, Gründungspartnerin der Kanzlei elseschwarz in Wiesbaden und auf Beamten- und Bildungsrecht spezialisiert. „Das Bundesland entscheidet, wie das Schulgesetz beziehungsweise das Hochschulgesetz aussieht.“ Während manche Hochschulen KI in Prüfungen pauschal verbieten, schweigen sich andere komplett aus. Selbst innerhalb einer Universität können die Regeln variieren: „Es kann sogar einem Studierenden passieren, dass er gar nicht die Uni wechseln muss, sondern einfach nur seine Vorlesung. […] Der eine Prof verbietet es komplett, ein anderer erlaubt es vielleicht.“
Das Kasseler Urteil: Ein Präzedenzfall mit Folgen
Ende Februar fällte das Verwaltungsgericht in Kassel ein Urteil – das erste dieser Art in Deutschland. Ein Informatikstudent hatte seine Bachelorarbeit eingereicht, doch die Universität Kassel stufte die Arbeit als nicht bestanden ein. Begründung: Der Verdacht auf KI-Nutzung. Zudem wurde eine Wiederholungsprüfung ausgeschlossen. „Der Informatikstudent hat keinen Hochschulabschluss und den kann er auch nicht mehr erreichen“, sagt Schwarz.
Das Verwaltungsgericht bestätigte in seinem Urteil die Auffassung der Universität, dass KI als „fremde Hilfe“ zu werten sei. „Täuschung ist anzunehmen, wenn der Prüfling keine eigenständige Leistung abgegeben hat, sich also fremder Hilfe, der Hilfe eines Dritten oder unzulässiger Hilfsmittel bedient hat“, zitiert Schwarz die gängige Definition. KI werde dabei wie ein „Dritter“ behandelt – ähnlich wie ein Tischnachbar, von dem abgeschrieben wird. Das Verwaltungsgericht hat das Rechtsmittel der Berufung zugelassen.
Doch wie wird ein KI-Einsatz überhaupt nachgewiesen? Die Hochschulen setzen auf KI-Erkennungssoftware, die bekanntermaßen unzuverlässig ist. „Wenn man den KI-Output nimmt und ein bisschen menschlich ändert, dann springt der KI-Detektor nicht mehr an“, erklärt Schwarz. Daher dienen die Ergebnisse solcher Tools oft auch nur als erster Anhaltspunkt. Im nächsten Schritt prüfen Lehrende die Arbeiten manuell – etwa auf ungewöhnliche Formulierungen oder fachfremde Begriffe.
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Die Beweisführung folgt dabei dem Prinzip des „ersten Anscheins“: „Wenn zwei Klassenarbeiten identisch sind, dann guckt man mal, wo haben die beiden Prüflinge denn gesessen, saßen die nebeneinander?“ Doch dieser Ansatz stößt bei KI an Grenzen. Im Fall des Kasseler Studenten ist noch nicht bekannt, wie die Universität den KI-Einsatz konkret nachwies. „Da werden wir die schriftliche Urteilsbegründung abwarten müssen“, sagt Schwarz.
Für Studierende ist die Situation prekär: „Wir haben jetzt März 2026 und wir haben ungefähr sechs Entscheidungen zur Schule als auch Hochschule. In allen hat der Prüfling verloren.“ Die Konsequenzen sind drastisch: Ohne Abschluss drohen schlechtere Jobchancen und existenzielle Nachteile. „Da kratzen wir ziemlich an dem Grundrecht auf freie Berufswahl“, warnt Schwarz.
Ruf nach klaren Regeln durch die Politik
Aktuell fehlt es an klaren Vorgaben. „Es müsste ausdrücklich formuliert werden, welche KI, welches Tool, vielleicht welchen Nutzungszweck wir eben nicht als Täuschung verstanden wissen wollen“, fordert Schwarz. Statt konkrete einzelne Tools wie ChatGPT zu benennen, plädiert sie für eine Regelung nach Nutzungszwecken: „Recherche, Rechtschreibkorrektur, Übersetzung, Ideenfindung, Lernunterstützung.“ So ließe sich etwa die Nutzung von KI für Übersetzungen oder Rechtschreibprüfungen explizit erlauben – während das Generieren kompletter Texte verboten bliebe.
Ein weiteres Problem sieht die Rechtsexpertin in der Ungleichbehandlung zwischen Lehrenden und Lernenden. „Wenn die Lehrkräfte […] KI-Tools nutzen, dann applaudieren alle. Wenn jetzt aber eine Schülerin oder ein Schüler […] ein solches Sprachmodell zu Hause nutzt, dann ist es Täuschung“, kritisiert Schwarz. Hier fehle ein ganzheitliches Konzept, wie KI sinnvoll in den Bildungsprozess integriert werden kann.
Letztlich liegt die Verantwortung bei der Politik. „Wenn etwas wesentlich für die Verwirklichung der Grundrechte ist, dann muss das das Parlament durch ein Gesetz klären“, betont Schwarz. Doch der Föderalismus erschwert einheitliche Lösungen: „16 Bundesländer, die Schulgesetze machen, 16 Bundesländer, die Hochschulgesetze machen.“ Bis dahin bleibt Studierenden nur, sich möglichst genau zu informieren – und im Zweifel lieber einmal zu viel nachzufragen.
Bis klare Regeln geschaffen sind, bleibt Studierenden nur eines: Transparenz. Wer KI nutzt, sollte dies offen kommunizieren – und sich im Idealfall die Erlaubnis der betreuenden Lehrkraft einholen. Denn eines zeigt der Fall aus Kassel deutlich: Ohne klare Regeln riskieren Studierende nicht nur schlechte Noten, sondern ihren gesamten Bildungsweg.
(igr)
Künstliche Intelligenz
Moderne Java-Entwicklung: Noch Frühbuchertickets für betterCode() Spring sichern
Am 27. April findet die vierte Auflage der betterCode() Spring statt. Die Online-Konferenz widmet sich den Themen rund um das Spring Framework und Spring Boot. Der Frühbucherrabatt gilt noch bis zum 6. April.
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Am Vormittag stehen Testing, sichere Anwendungen mit Spring Security und die Integration von KI mit Spring AI im Fokus der betterCode() Spring. Der Nachmittag widmet sich Spring Boot und zeigt die Neuerungen von Version 4 im Zusammenspiel mit Containern, Tipps zur Wartbarkeit sowie in der Praxis bewährte Spring Boot Hacks.
KI, Security und Container
Das Programm der Konferenz am 27. April bietet folgende Vorträge:
- 10 Tipps für entspannte Tests mit Spring Boot
- Von 0 auf Spring AI
- Financial Grade Security mit Spring Security und DPoP
- Maintainable Spring Boot
- Was gibt’s Neues bei Spring Boot und Containern?
- Bootiful Spring Boot: A DOGumentary
Tickets für die betterCode() Spring sind bis zum 6. April zum Frühbucherpreis von 249 Euro (alle Preise zzgl. 19 % MwSt.) erhältlich. Teams ab drei Personen erhalten im Online-Ticketshop automatisch einen Gruppenrabatt.
Zwei zusätzlich buchbare Workshops vertiefen die Themen Spring AI und Spring Security. „Sichere Java-Anwendungen mit Spring Security“und „Spring AI in der Praxis: RAG, MCP und LLM-Evaluation“
Wer über den Verlauf der betterCode()-Konferenzen auf dem Laufenden bleiben möchte, kann sich für den Newsletter eintragen.
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(rme)
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Mondmission Artemis-2: Zweitägiger Countdown soll in Nacht zu Dienstag starten
Der nächste geplante Starttermin für die erste bemannte Mondmission seit über einem halben Jahrhundert rückt näher. Jetzt hat die NASA öffentlich gemacht, wie der Countdown für Artemis-2 ablaufen soll. Los geht es demnach 49 Stunden und 50 Minuten vor dem geplanten Start mit der Ankunft der Teams am Arbeitsplatz. Zehn Minuten später soll der Countdown starten. Wenn bis dahin nichts mehr dazwischenkommt, würde das am Montag um 22:44 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit (MESZ) passieren, denn das erste Startfenster öffnet sich um 00:24 MESZ am Donnerstag. Vor Ort in Florida ist das dann kurz vor Sonnenuntergang am Mittwochabend. Für den Start stehen 120 Minuten zur Verfügung. Sollte es da nicht klappen, gibt es an den folgenden Tagen jeweils immer etwas später weitere Startfenster.
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Auftakt zu zahlreichen bemannten Mondflügen
Mit Artemis-2 will die NASA erstmals seit 1972 (Apollo 17) wieder Menschen zum Mond fliegen. Die sollen ihn umrunden, aber nicht dort landen. Geplant war der Start nach jahrelangen Verzögerungen eigentlich für den 6. Februar, doch es kam zu weiteren Verschiebungen. Die Crew der Mondkapsel besteht aus Reid Wiseman, Victor Glover und Christina Koch von der NASA sowie dem Kanadier Jeremy Hansen. Auf ihrem zehntägigen Flug sollen sie zuerst die Erde umrunden und dann in Richtung des Erdtrabanten beschleunigen. Für den Flug sind danach vier Tage veranschlagt, insgesamt soll die Mission etwas mehr als neun Tage dauern. Artemis-2 gilt als wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu weiteren bemannten Mondmissionen. Dort will die US-Weltraumagentur dann sogar eine dauerhafte Basis errichten.
Wenn der fast 50-stündige Countdown am frühen Dienstagmorgen gestartet wird, müssen verschiedene Vorbereitungen beginnen. Besonders spannend wird es rund 11 Stunden vor dem geplanten Start, wenn die Mondrakete SLS (Space Launch System) betankt wird. Das wurde mehrfach getestet, jeweils gab es dabei Probleme. Wenn dieses Mal alles klappt, soll die Crew ihre Weltraumkapsel vier Stunden vor dem Start betreten und ihre Plätze einnehmen. Während all dieser Prozeduren kann der Countdown unterschiedlich lange pausiert werden, ohne dass er danach automatisch zurückgesetzt werden muss. Einzelheiten gibt es bei der NASA. Die wird das Geschehen live ins Internet streamen und jeweils erklären. heise online wird ebenfalls live berichten.
Sollte dieses Mal alles gut gehen und die Mondrakete zu ihrer historischen Mission starten, kann die danach live im Internet mitverfolgt werden. Die NASA hat dazu wieder ihre Internetseite AROW (Artemis Real-time Orbit Website) reaktiviert, die schon bei Artemis-1 zum Einsatz kam. Auf Basis von echten Telemetriedaten kann man sich da etwa anzeigen lassen, wo sich die Raumkapsel jeweils befindet. Hinzu kommen weitere Echtzeitdaten, etwa zur Missionsdauer, der gegenwärtigen Geschwindigkeit und der zurückgelegten Entfernung. Mobil lässt sich das auch in der NASA-App einsehen, ergänzt die US-Weltraumagentur. Tracking-Daten sollen auch live zum Abruf bereitstehen, damit soll man etwa eigene Anwendungen befüllen können.
(mho)
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Sammelklage: Meta und Verbraucherzentralen prüfen Vergleich
Im Verfahren um eine Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die Facebook-Muttergesellschaft Meta haben beide Seiten jetzt sechs Wochen Zeit zur Prüfung eines millionenschweren Vergleichs. Die Anwälte beider Parteien stimmten vor dem 11. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg einem entsprechenden Vorschlag des Vorsitzenden Richters zu.
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Zuvor hatte er in Aussicht gestellt, das Verfahren auszusetzen, um im Rahmen eines Vorlagersuchens vom Europäischen Gerichtshof zunächst rechtliche Fragen klären zu lassen. Die Zuständigkeit der eigenen Kammer stellte der Vorsitzende Günter Wunsch – anders als beim Auftakt des Verfahrens im Oktober vergangenen Jahres – nicht mehr infrage. Auch Meta hatte die Zuständigkeit des Gerichts bestritten.
Hunderte Millionen Nutzer von Datenpanne betroffen
Hintergrund des Verfahrens ist eine Datenpanne bei Facebook, bei der zwischen Mai 2018 und September 2019 Daten von mehr als 530 Millionen Nutzern in die Hände von Kriminellen geraten waren. 2021 tauchten sie dann im Darknet auf. Der „Verbraucherzentrale Bundesverband“ (vzbv) wirft Meta in Irland unter anderem Verstöße gegen das Datenschutzrecht vor. Der Musterfeststellungsklage haben sich nach Angaben des Anwalts inzwischen 27.000 Menschen angeschlossen. Meta hatte zu Beginn des zweiten Verhandlungstages zunächst die Abweisung der Klage beantragt. Über einen Vergleichsvorschlag der Kammer können beiden Seiten nun in den kommenden sechs Wochen beraten.
Vergleich würde Meta Millionen Euro kosten
Dass von Betroffenen grundsätzlich Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden könnten, habe der Bundesgerichtshof (BGH) bereits festgestellt, sagte Wunsch. Auch sei eine Verjährung durch die Klage bereits unterbrochen worden. „Was sie angestrebt haben, ist Verjährung. Die findet garantiert nicht statt“, sagte er zum Meta-Anwalt. Die Verbraucherzentralen fordern für die Betroffenen Beträge zwischen 100 und 600 Euro – je nachdem, wie viele Daten von ihnen entwendet wurden. „Wir hätten ihnen vorgeschlagen: 200 Euro“, sagte der Vorsitzende Richter. Davon könnten alle „schön abends essen gehen, schöne Flasche Wein dazu“.
Ausgehend von 27.000 Betroffenen, die sich nach Angaben der Verbraucherzentralen inzwischen in das Klageregister eingetragen haben, wären das für Meta 5,4 Millionen Euro. Ein Vergleich wäre für Meta auch insofern von Vorteil, da Betroffene ansonsten die Möglichkeit hätten, Schadenersatzklagen vor Amtsgerichten zu erheben. Und es könne nicht im Interesse des Tech-Konzerns liegen, „mit Tausenden Prozessen überzogen zu werden“. Außerdem stünde die zu erwartenden Prozesskosten in keinem Verhältnis zum Schaden, sagte Wunsch. Und an den Meta-Anwalt gewandt sagte er: „Ihre Mandanten könnten ja auch mal an ihr Image denken.“
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(nie)
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