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Datenschutz & Sicherheit

Social-Media-Debatte: Ursachenbekämpfung statt Verbote



„Ich male mir die Welt, so wie sie mir gefällt.“ – Das gelingt den Plattformbetreibern hinter Instagram, Youtube, Snapchat oder TikTok bisher ganz gut. Das in Los Angeles eröffnete Verfahren könnte an diesem Prinzip jedoch rütteln und zeigen, dass es etwas anderes als ein Verbot für Jugendliche braucht, um die negativen Effekte sozialer Medien zu reduzieren.

Die 20-jährige Hauptklägerin will Meta und Google für ihr süchtig machendes Design zur Verantwortung ziehen. Vor Gericht gibt sie an, seit über zehn Jahren von sozialen Medien abhängig zu sein – einem Effekt, dem sich die Unternehmen laut interner Dokumente bewusst waren. Und wenn man ehrlich ist: Es ist ein Effekt, den die kommerziellen Plattformen wollen, damit sich die Aufenthaltszeit auf Plattformen verlängert, sie mehr Werbung an die Nutzer*innen abspielen und so mehr Gewinne einfahren können.

Wenn in den USA eine Person vor Gericht geht, deren Generation bisher am frühesten in der digitalen Welt aufgewachsen ist, führt das unweigerlich zu der Frage, wie für diese und nachfolgende Generationen eine bessere und andere Version von sozialen Medien aussehen könnte. Denn ob mit dem Verfahren letztlich ein Präzedenzfall geschaffen werden kann oder nicht – der Prozess stärkt eine andere Stoßrichtung als das derzeit heiß diskutierte Social-Media-Verbot.

Ein Verbot ist die falsche Antwort

Von einem Verbot sozialer Medien für junge Menschen werden viele negative Effekte erwartet: Für Minderheiten oder vulnerable Gruppen fällt ein Kanal zur Vernetzung und Gemeinschaftsbildung weg, ebenso ein Kanal zur Information, Menschen ohne Papiere könnten ganz ausgeschlossen sein und auf Kinder und Jugendliche entfallen die Folgen je nach Familiensituation und Wohnort ungleich.

Diese Nebeneffekte müssten weniger ins Gewicht fallen, wenn unterm Strich auf den Plattformen und ohne Verbot das ursprüngliche Ziel erreicht werden würde: Schutz von Kindern und Jugendlichen vor digitalem Missbrauch, vor Mobbing sowie übermäßigem Konsum und Sucht.

Ein Blick nach Australien zeigt, dass Verbote einerseits löchrig bleiben und andererseits große Risiken für Privatsphäre und Datenschutz bergen. Wie die australische Regierung erwartet hatte, finden Jugendliche einfach Schlupflöcher, das Verbot zu umgehen. Sie ändern ihren Standort über VPN-Verbindungen, legen sich neue Accounts an, wechseln auf nicht betroffene Apps oder nutzen Accounts von älteren Personen. Mit KI-generierten Bildern, Ausweisen von Älteren oder oder durch einfaches Stirnrunzeln bestehen sie Altersabfragen, die jetzt zur Architektur von Plattformen dazugehören.

Sollte die australische Regierung an diesen Stellen nachschärfen, bleiben Alterskontrollen aus datenschutzrechtlicher Perspektive trotzdem bedenklich. Ein vorab durchgeführtes Gutachten verzeichnet massive Bedenken, wie erhobene Daten gesammelt und an Behörden weitergegeben werden könnten. Das ist der eine Fall. Der andere Fall ist auch datenschutzrechtlich problematisch, wenn personenbezogene Daten aus Alterskontrollen an Drittanbieter weitergegeben werden, wie der Fall von Discord deutlicht.

Plattformen in die Pflicht nehmen statt Probleme in die Zukunft verlagern

Der Medienrechtler Stephan Dreyer erwartet, dass ein EU-Verbot den Jugendschutz auf sozialen Plattformen verschlechtern würde, wie er gegenüber netzpolitik.org darlegte.

Dazu kommt: Soziale Medien sind allgegenwärtiger Teil des Lebens auf der ganzen Welt. Haben Jugendliche die magische Grenze von 16 Jahren überschritten, sind sie zusammen mit den Älteren weiterhin endlosen Feeds, manipulativem Design, personalisierten Empfehlungssystemen und Dopamin-Kicks ausgesetzt. Statt „Cybergrooming“ heißt die Gefahr dann „digitale Gewalt“, wie der Grok-Skandal gerade deutlich vor Augen geführt hat.

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Und warum eigentlich nur Jugendliche? Sind nicht auch gestandene Mittvierziger dem suchtmachenden Design der Plattformen verfallen und geraten nicht auch Boomerinnen in den Strudel, der sie in den verschwörungsideologischen Kaninchenbau zieht? Werden nicht uns allen polarisierende Inhalte von intransparenten Algorithmen gezeigt, damit wir möglichst lange mit den Plattformen interagieren und sie uns mit personalisierter Werbung zuballern können.

Bessere Plattformen für alle

Ein Verbot für Jugendliche macht die Plattformen nicht besser. Anstatt Plattformen zur Umsetzung von Alterskontrollen zu zwingen und junge Menschen auszuschließen, müssen die Plattformen zu einer anderen Architektur verpflichtet werden. Fairness by Design und by Default nennt sich der Ansatz, der digitale Plattformen dazu verpflichtet, ihre Webseiten und Apps nutzerfreundlich und manipulationsfrei zu gestalten. Die EU ist gegenüber TikTok einen Schritt gegangen, aber die Liste an manipulativen Techniken ist lang.

Ein Verbot ist letztlich eine platte und hilflose Maßnahme. Es erinnert an überforderte Eltern, die den Kindern das Handy wegnehmen, weil sie nicht weiterwissen. Dabei könnten auch die Verbotsbefürworter*innen beim Ansatz Fairness by Design auf ihre Kosten kommen. Er wäre einer von mehreren Ansätzen, die Plattformen nachhaltig zu verändern. Und es gibt Gesetzgebungen wie das Digitale-Dienste-Gesetz oder wie das geplante Gesetz für digitale Fairness, mit denen man Plattformen verändern kann.

Die Politik muss sich nur trauen – und nicht weiter vor der Lobby der Tech-Riesen einknicken.

 



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Spielehersteller Hasbro: Einschränkungen nach IT-Vorfall


Hasbro, weltbekannter Hersteller von Spielzeugen wie Transformers oder Furbies, ist Opfer eines Cyberangriffs geworden. Der Geschäftsbetrieb läuft derzeit eingeschränkt.

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Das hat Hasbro Inc. in einer FORM 8-K-Meldung an die US-amerikanische Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) mitgeteilt. Am 28. März 2026 hat Hasbro demnach nicht autorisierte Zugriffe auf das Unternehmensnetzwerk festgestellt. Daraufhin habe das Unternehmen umgehend die Protokolle zur Reaktion auf IT-Sicherheitsvorfälle aktiviert und Maßnahmen zur Eindämmung ergriffen. Das umfasse auch, vorsorglich bestimmte Systeme offline zu nehmen. Untersuchungen laufen unter Einbeziehung von externen Cybersecurity-Experten.

Die Analyse laufe noch und man arbeite gewissenhaft daran, das Problem zu lösen und das volle Ausmaß zu erfassen. Business-Continuity-Pläne seien in Kraft gesetzt worden, damit die Aufnahme von Bestellungen sowie das Versenden von Produkten und weitere Schlüsselfunktionen weiterhin möglich bleiben. Die Nutzung dieser Übergangslösungen sei womöglich für mehrere Wochen nötig, bis das Problem gelöst werde, und könne in Verzögerungen münden.

Das Unternehmen schreibt in der Mitteilung an die Börsenaufsicht, dass es daran arbeite, die potenziell betroffenen Dateien zu identifizieren und zu prüfen. Hasbro will basierend auf den Ergebnissen angemessene zusätzliche Maßnahmen ergreifen, darunter auch nötige Benachrichtigungen an Betroffene. Der Aktienkurs von Hasbro gab am 1. April, dem Tag der Bekanntgabe des IT-Vorfalls, um etwa 5 Prozent nach, von in der Spitze rund 94 US-Dollar je Anteil auf etwa 89 US-Dollar je Aktie.

Zuletzt war etwa der Medizingerätehersteller Stryker Mitte März von einer signifikanten Cyberattacke betroffen. Das hat zur Unterbrechung von Geschäftsprozessen geführt, etwa bei der Bestellbearbeitung, Produktion und Versand.


(dmk)



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EU will Trump bei Digitalgesetzen entgegenkommen


Die EU-Kommission soll ein eigens eingerichtetes Gremium planen, in dem sich die US-Regierung mit der EU bei der Umsetzung von EU-Digitalregeln und bei Kartellverfahren gegen US-amerikanische Tech-Konzerne abstimmen soll. Das berichtet das Handelsblatt (€) unter Berufung auf Verhandlungskreise.

Der Zeitung gegenüber hat die Kommission ein solches Gremium bestätigt. Es gebe ein „Mandat“ dazu, so ein Sprecher auf Anfrage. Gesetze wie den Digital Services Act (DSA) oder Digital Markets Act (DMA) werde man nicht ändern. Jedoch soll das Gremium eine strukturierte, „verstärkte Zusammenarbeit“ mit der US-Regierung bei Verfahren gegen US-Konzerne ermöglichen, zitiert das Handelsblatt den Kommissionssprecher.

Europäische Digitalgesetze sind für viele US-Politiker:innen ein rotes Tuch, seit sie in Kraft getreten sind. Wiederholt übten sowohl Abgeordnete der Demokraten als auch der Republikaner schon früh Druck auf den einstigen Präsidenten Joe Biden aus. Sie warnten vor einer unfairen Benachteiligung US-amerikanischer Konzerne, die von den Regeln am meisten betroffen wären. „Die Sicherung unserer Führungsrolle in diesem Sektor ist unerlässlich für unsere Wirtschaft und die amerikanischen Arbeitnehmer“, appellierte etwa eine parteiübergreifende Gruppe aus dem Repräsentantenhaus im Jahr 2023 an Biden.

Trumps Drohkulisse

Seit der Republikaner Donald Trump das Präsidentenamt bekleidet, hat diese Dynamik weiter an Fahrt aufgenommen. Mit Tech-Baronen wie Elon Musk oder Mark Zuckerberg im Schlepptau wettert Trump regelmäßig gegen die EU und die von ihr beschlossene Regulierung von Konzernen. In einem eigenen Memorandum versprach Trump kurz nach seinem Amtsantritt, US-Unternehmen gegen „unfaire Strafen und Geldbußen im Ausland“ zu verteidigen.

Offenbar soll das geplante Gremium der US-Seite zumindest ein wenig den Wind aus den Segeln nehmen. „Wir führen Gespräche mit den USA über die Einrichtung eines Dialogs, um unsere Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Technologien und Märkte zu verstärken“, sagte der Kommissionssprecher dem Handelsblatt.

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„Das wird uns ermöglichen, Missverständnisse auszuräumen und die Zusammenarbeit zu fördern, um globale Herausforderungen gemeinsam anzugehen.“ Indes merkte der Sprecher an: „Wir haben jedoch stets deutlich gemacht, dass unsere Rechtsvorschriften nicht verhandelbar sind. Daran ändert sich nichts.“

Im Zollstreit zwischen den beiden Wirtschaftsmächten drohten die EU-Digitalregeln zur Verhandlungsmasse zu werden. Regelmäßig kursieren Medienberichte, dass die Kommission EU-Digitalgesetze aufweichen könnte, um Trump entgegenzukommen. Solche Gerüchte hatten zu scharfer Kritik aus europäischer Politik und Zivilgesellschaft geführt, die die europäische Souveränität in Gefahr sehen.

Die Brüsseler Behörde hatte dies stets dementiert und etwa die lange Dauer laufender Verfahren damit begründet, dass ihre Entscheidungen juristisch wasserdicht sein müssten, um etwaige Gerichtsverfahren zu überstehen. Tatsächlich fällte sie in den vergangenen Monaten mehrere Entscheidungen, die auf der anderen Seite des Atlantik mitunter Irritationen ausgelöst haben, etwa eine 120-Millionen-Euro-Strafe gegen das soziale Netzwerk X des mit Trump verbündeten Elon Musk.

Gremium könnte auch EU-Kartellrecht behandeln

Das geplante Gremium soll sich nicht auf einschlägige Digitalgesetze beschränken, sondern auch potenzielle Kartellrechtsstreitigkeiten behandeln, so das Handelsblatt. Das soll die Trump-Regierung stärker bei der Regulierung von US-Tech-Konzernen einbeziehen, ohne bestehende Gesetze zu ignorieren. Grundsätzlich hat die EU-Kommission einen großen Spielraum dabei, gegen welche Unternehmen sie welche Untersuchungen einleitet und wie hoch gegebenenfalls Strafen ausfallen.

Eine Einigung scheint nahe, wie das Handelsblatt schreibt. Vertreter:innen der US-Regierung wie der Staatssekretär im US-Wirtschaftsministerium, Jacob Helberg, hätten Gespräche über die Gründung eines solchen Gremiums bestätigt. Letztlich soll es zu einem „permanenten Dialog“ führen, an dem unter anderem der US-Botschafter bei der EU, Andrew Puzder, beteiligt sein werde. Dies würde „90 Prozent aller Probleme“ zwischen den USA und der EU lösen, sagte Helberg dem Handelsblatt. Im Gegenzug sollen geringere Zölle auf europäische Maschinen, Spezialfahrzeuge und andere Produkte aus Stahl und Aluminium winken.



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XZ Utils 5.8.3: Sicherheitsupdate mit unklarem Risiko


Die Version 5.8.3 der XZ Utils stopft unter anderem Sicherheitslecks. Über deren Schweregrad herrscht Uneinigkeit. Admins sollten zur Sicherheit nach aktualisierten Paketen Ausschau halten und diese zeitnah installieren.

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Die Release-Ankündigung der XZ Utils 5.8.3 listet die Änderungen auf. Sie bessert eine Schwachstelle in der Funktion lzma_index_append() aus, die in einen Pufferüberlauf münden kann – „unter Bedingungen, die wahrscheinlich nicht in einer echten App existieren“, wie die Programmierer schreiben (CVE-2026-34743). „Die lzma_index-Funktionen werden selten direkt von Anwendungen verwendet. In den wenigen Anwendungen, die diese Funktionen nutzen, ist es unwahrscheinlich, dass die Kombination von Funktionsaufrufen vorkommt, die diesen Fehler auslöst, da es in der Regel keinen Grund gibt, Records an einen dekodierten lzma_index anzuhängen“, liefern sie als Einschätzung.

Auf der OSS-Sec-Mailingliste springt Gentoo-Entwickler Sam James der Einschätzung bei, dass die Lücke eine unübliche Nutzung einer selten aufgerufenen API voraussetzt. Das IT-Sicherheitsunternehmen Tenable schätzt die Lücke hingegen als Risikostufe „kritisch“ ein. Auch das CERT-Bund vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kommt auf einen CVSS-Score von 9.8 mit Risiko „kritisch“.

Die aktualisierte Fassung der XZ Utils korrigiert außerdem ein Problem, das in Speicherzugriffen auf dafür nicht vorgesehene Bereiche münden kann – zumindest auf 32-bittigen Systemen und mit einigen Vorbedingungen. Die Lücke hat keinen CVE-Schwachstelleneintrag erhalten.

Die Sicherheitslücke CVE-2026-34743 betrifft die XZ Utils ab Version 5.0.0. Die Entwickler veröffentlichen keine neuen Versionen der Entwicklungszweige 5.2.x, 5.4.x oder 5.6.x, haben jedoch die Fehlerkorrekturen in das xz-Git-Repository eingepflegt. Bei Bedarf können Betroffene sich die aktuellen Quellen dort ziehen und selbst kompilieren.

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IT-Verantwortliche sollten die Verfügbarkeit von aktualisierten XZ-Util-Paketen bei ihren eingesetzten Distributionen prüfen und diese zeitnah anwenden. Slackware hat inzwischen xz aktualisiert. Debian listet die verwundeten Distributionsversionen auf, hat jedoch noch keine Gefahreneinschätzung vorgenommen und bietet noch keine aktualisierten Pakete an.

Die Kompressionsbibliothek xz war vor zwei Jahren Auslöser für einen Beinahe-GAU. Geheimdienst-Agenten haben Hintertüren in den Code eingeschleust, der als Basisbaustein von vielen weiteren Software-Anwendungen genutzt wird.


(dmk)



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